Entsorgung von Abfällen und Ladungsrückständen aus Binnenschiffen im Hafen Stuttgart (CDNI)
(Stand: 16.07.2014)
1. Abfälle aus dem Ladungsbereich, Rückstände-Waschwasser, Slops
Grundsätzlich haben nach §§ 29 Abs. 5 und 45 Abs. 4 der HafenVO die Betreiber der Umschlagsanlagen (Hafenfirmen) Reste der für sie bestimmten Ladungen, wassergefährdende Ballastwässer und Tankwaschwässer aufzunehmen. Es empfiehlt sich die Entsorgung mit dem vorgegebenen einschlägigen Formular „Entladebescheinigung“ (im Internet sind die Formularsätze unter dem Stichwort „Entladebescheinigung“ abrufbar) zu dokumentieren.
Zumindest hat das jeweilige Umschlagunternehmen (Hafenfirma) entsprechend dem CDNI-Abkommen (vgl. Ziffer 6) den Schifffahrtstreibenden geeignete Entsorgungsunternehmen bzw. geeignete Entsorgungswege zu benennen. In Frage kommen Entsorgungsbetriebe z.B.
a) im Hafen Stuttgart:
HIM GmbH Standort Stuttgart, Am Mittelkai 34, 70329 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 9322-30, Telefax: +49 (0)711 9322-599
b) in der Region Stuttgart:
- Schaal & Müller, Benzstr. 2, 71254 Ditzingen
Telefon: +49 (0)7156 9350-0, Telefax: +49 (0)7156 9350-29
- AREIS GmbH, Benzstr. 20, 72649 Wolfschlugen
Tel.: +49 (0)7022 50230-0, Fax: +49 (0)7022 50230-30
Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Schifffahrtstreibenden und der jeweiligen Entsorgungsfirma zustande.
Die Schifffahrtstreibenden haben rechtzeitig vor Anlaufen des Hafen Stuttgart zur Entsorgung des Abfalls bzw. der Ladungsrückstände (auch im Zuge einer Be- oder Entladung) die Kostenübernahme zu klären, um eine zügige Entsorgung sicherzustellen. Hiervon abweichend sind die Kosten für die Entsorgung des Hausmülls sowie hausmüllähnlicher Abfälle (vgl. Ziffer 4 Buchst. b), soweit hierzu Einrichtungen (Behälter) der Hafen Stuttgart GmbH benutzt werden, im Liegegeld bzw. der Hafengebühr (Ufergeld) enthalten. In allen anderen Entsorgungsfällen tritt die HSG bei Bedarf generell nur als Vermittler zwischen Schifffahrtstreibendem und jeweiligem Entsorger auf, das heißt die HSG übernimmt dabei keinerlei aus der Entsorgung resultierenden Kosten.
2. Schmutzwassertank
Wegen fach- und sachgerechter Absaugung/Entsorgung des Schmutzwassers aus Fäkalientanks können sich Schifffahrtstreibende bei Bedarf an ortsansässige Rohrreinigungsunternehmen wenden, z. B.
* Fa. BUG Rohrreinigung GmbH, Theodorstr. 18 A-C, 70469 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 255666, E-Mail:info@bug-rohrreinigung.de
Web: http://bug-rohrreinigung.de
* LoWa GmbH, Rohr- und Kanalreinigung, Beim Herzogenberg 27,
70327 Stuttgart-Untertürkheim, Tel.: +49 (0)711 336932-0,
Fax: +49 (0)711 336932-22
Web: www.lowa-rohrreinigung.de
Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Schifffahrts-treibenden und der jeweiligen Entsorgungsfirma zustande.
3. Bilgenwasser
Bilgenwasser (sowie Altlappen und Gebinde) können an das Boot „Bilgenentöler 7“ abgeben werden, welches den Neckar und somit auch den Hafen Stuttgart zu
bestimmten Terminen anfährt. Die Telefonnummer nebst Fahrplan u. a. des
Bilgenentöler 7 sind im Internet abrufbar unter:
www.bilgenentwaesserung.de/media/Terminplan.pdf
In Notfällen ist die Entsorgung auch durch ortsansässige Fachbetriebe möglich (s.o. Ziffer 1).
4. Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle
a) Grundsätzlich hat der jeweilige Betreiber der Umschlagsanlage (Hafenfirma) gemäß § 29 Abs. 6 der Hafenverordnung (HafenVO) den Hausmüll der dort ladenden oder löschenden Schiffe anzunehmen.
b) Zusätzlich stehen den Schifffahrtstreibenden beim Hafenverwaltungsgebäude Am Westkai 9A der Hafen Stuttgart GmbH (Neckarkilometer 187,1) unentgeltlich Behälter für Restmüll (graue Tonne), Verpackungsabfälle (graue Tonne mit gelbem Deckel) und Altpapierabfälle (grüne Tonne) für haushaltsübliche Mengen zur Verfügung.
Sondermüll und Gewerbemüll in haushaltsüblichen Mengen kann bei der Hafenverwaltung nach vorheriger Terminabsprache abgegeben werden.
c) Wertstoffe können gebührenpflichtig im Wertstoffhof der Deponie Einöd abgegeben werden - siehe auch im Internet unter:
http://www.stuttgart.de/item/show/189058/1/dept/136191
5. Folgende Bestimmungen sind bei der Entsorgung von Abfällen insbesondere zu beachten:
a) allgemeine Bestimmungen
Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI); im Internet abrufbar unter
www.cdni-iwt.org/?lang=de.
Das neue Merkblatt der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) mit allen wichtigen Informationen zum CDNI ist demnächst im Internet abrufbar.
b) regionale Bestimmungen
Hafenverordnung - HafenVO (Verordnung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur über Häfen, Lade- und Löschplätze - Baden-Württemberg; HafenVO) vom 10. Januar 1983 in der jeweils geltenden Fassung; im Internet abrufbar unter
www.landesrecht-bw.de/jportal/...
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftsgesetz der Landeshauptstadt Stuttgart - AfS -) vom 4. Dezember 1997 in der jeweils geltenden Fassung; im Internet abrufbar unter
www.stuttgart.de/...
Bestimmungen des Eigenbetriebs AWS Abfallwirtschaft Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart zur Hausmüllentsorgung und Mülltrennung in Stuttgart in der jeweils geltenden Fassung; im Internet abrufbar unter
http://www.stuttgart.de/abfall
6. Ansprechpartner Hafenverwaltung
Bei Fragen zur Abfallentsorgung oder der Vermittlung von Ansprechpartnern von Entsorgungsfirmen im Hafengebiet sind wir gerne behilflich bzw. können sich Schifffahrtstreibende wenden an:
Hafen Stuttgart GmbH, Am Westkai 9 A, 70327 Stuttgart (Wangen)
Tel.: +49 (0)711 918980-0, Fax: +49 (0)711 918980-50,
E-Mail: info@hafenstuttgart.de
Ansprechpartner: Herr Heinemann (-13) oder Herr Zeller (-15)
Geschäftszeiten (ausgenommen Feiertage) in der Regel:
montags-donnerstags von 8:00-16:15 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.